Steuer-Nachrichten
Einsatz von KI-Anwendungen: ChatGPT & Steuern: ein Selbstversuch
Importpreise im April 2023: -7,0% gegenüber April 2022
BFH zur Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer
BFH Überblick: Alle am 1.6.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
BFH: Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG
BFH: Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i. S. des § 16 Abs. 4 EStG
BFH zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer zwischen dem Insolvenzverwalter und dem nichtselbständig tätigen Insolvenzschuldner
BFH: Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG – Betreuung von Wohnungsbauten
BFH: Weiträumiges Tätigkeitsgebiet – vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche
BFH Pressemitteilung: Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde
Mehr zum Thema 'Unterhalt'...
BFH: Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde
Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.04.2023 III R 7/21 entschieden hat, ist eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.
Der Kläger ist der Vater einer volljährigen Tochter, bei der eine Behinderung vorliegt. Die Tochter wurde Opfer einer Gewalttat und erhielt deshalb eine Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz. Der Kläger bezog für die Tochter wegen der vorliegenden Behinderung auch nach deren Volljährigkeit Kindergeld. Da die Tochter verheiratet ist, berücksichtigte die Familienkasse bei der Berechnung der der Tochter zur Verfügung stehenden Einkünfte und Bezüge auch den der Tochter gegen ihren Ehemann zustehenden Unterhaltsanspruch. Unter Hinzurechnung der Beschädigtengrundrente und weiterer Sozialleistungen kam die Familienkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Tochter ab Oktober 2019 selbst unterhalten könne. Die Kindergeldfestsetzung zugunsten des Kläger hob sie deshalb auf. Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage statt.
Der BFH hielt die Revision der Familienkasse für unbegründet. Volljährige Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden kindergeldrechtlich u.a. dann berücksichtigt, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes). Ob das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bestimmt sich anhand eines Vergleichs zwischen dem Grundbedarf und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf auf der einen Seite und den Einkünften und Bezügen des Kindes auf der anderen Seite. Das Opferentschädigungsgesetz sieht für die Opfer von Gewalttaten verschiedene Versorgungsleistungen vor, die es dem Bundesversorgungsgesetz entnimmt. Danach kommen insbesondere Heilbehandlungen der Schädigung, einkommensunabhängige Rentenleistungen aufgrund der bleibenden Schädigungsfolgen sowie einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion in Betracht. Im Streitfall erhielt das Kind eine Beschädigtengrundrente. Eine solche Grundrente dient in erster Linie dazu, den immateriellen Schaden abzudecken, den das Opfer durch die Gewalttat erlitten hat. Insoweit dient sie nicht dazu, den Lebensunterhalt des Opfers und seiner Familie sicherzustellen.
Selbst wenn die Beschädigtengrundrente daneben auch materielle Schäden des Opfers abdecken sollte, wären die verschiedenen Leistungskomponenten zum einen nicht trennbar. Zum anderen dürften dann nicht nur entsprechende Rentenbezüge angesetzt werden, sondern die Familienkasse hätte berücksichtigen müssen, dass das Kind auch einen entsprechend höheren behinderungsbedingten Mehrbedarf hat, der die Rente wieder ausgleicht.
Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher Tel. (089) 9231-300
Inflationsrate im Mai 2023 voraussichtlich +6,1 %
BGH: „Freie Mitarbeit“ in Kanzlei als Scheinselbstständigkeit
Befugnis zur Steuerberatung soll neu geregelt werden
Änderungen in BORA und FAO treten am 01.06.2023 in Kraft
Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt
Entwicklung der Steuereinnahmen: historische Zeitreihen
Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung – Pfändungsfreibetrag
Leiharbeit – gleiches Arbeitsentgelt – Abweichung durch Tarifvertrag
Seiten
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- …
- nächste Seite ›
- letzte Seite »