Bereits heute müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000,- € im geschäftlichen Umfeld ihre Identität nachweisen und die Herkunft des Geldes belegen; der Verkäufer muss diese Angaben dokumentieren. Ab dem 10.07.2027 begrenzt die EU-Verordnung geschäftliche Bargeldzahlungen auf maximal 10.000,- €. Die Grenze gilt auch, wenn der Betrag auf mehrere Zahlungen aufgeteilt wird, die erkennbar zusammen gehören.
Einzelne Branchen wie Steuerberater, Kunsthändler oder Finanzdienstleister haben weitergehende Pflichten und niedrigere Bargeldgrenzen. Handwerker und die meisten unserer Mandanten gehören nicht dazu.
Die neuen Grenzen betreffen ausschließlich gewerbliche Transaktionen. Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben weiterhin unbegrenzt möglich, solange keine der beteiligten Parteien gewerblich handelt.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Steuerberater dazu, bestimmte Informationen über ihre Mandanten zu erfassen und regelmäßig zu aktualisieren. Diese Pflichten gelten für alle Mandanten, also auch für Freiberufler, Einzelunternehmer, kleine GmbHs und Privatpersonen. Wir haben hierfür zwei Fragebögen vorbereitet, die wir Ihnen nach Bedarf zukommen lassen.
Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern – nicht, Sie zu kontrollieren. Die Angaben dienen ausschließlich der gesetzlichen Dokumentation in unserer Kanzlei.
Das Gesetz verlangt, dass wir:
Diese Angaben müssen wir vor Beginn der Zusammenarbeit und später bei Änderungen aktualisieren.
Je nach Fall benötigen wir den Fragebogen für:
Soweit vorhanden:
Bitte informieren Sie uns, wenn sich etwas Wesentliches ändert, z. B.:
Wir möchten die gesetzlichen Anforderungen so einfach wie möglich für Sie gestalten. Der Fragebogen hilft uns, die notwendigen Informationen strukturiert zu erfassen – damit wir uns anschließend wieder voll auf Ihre steuerlichen Themen konzentrieren können.