Geldwäscheprävention – Was bedeutet das …
… für Sie als Unternehmer?

Bereits heute müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000,- € im geschäftlichen Umfeld ihre Identität nachweisen und die Herkunft des Geldes belegen; der Verkäufer muss diese Angaben dokumentieren. Ab dem 10.07.2027 begrenzt die EU-Verordnung geschäftliche Bargeldzahlungen auf maximal 10.000,- €. Die Grenze gilt auch, wenn der Betrag auf mehrere Zahlungen aufgeteilt wird, die erkennbar zusammen gehören.

Einzelne Branchen wie Steuerberater, Kunsthändler oder Finanzdienstleister haben weitergehende Pflichten und niedrigere Bargeldgrenzen. Handwerker und die meisten unserer Mandanten gehören nicht dazu.

Die neuen Grenzen betreffen ausschließlich gewerbliche Transaktionen. Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben weiterhin unbegrenzt möglich, solange keine der beteiligten Parteien gewerblich handelt.

… und als Mandant?

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Steuerberater dazu, bestimmte Informationen über ihre Mandanten zu erfassen und regelmäßig zu aktualisieren. Diese Pflichten gelten für alle Mandanten, also auch für Freiberufler, Einzelunternehmer, kleine GmbHs und Privatpersonen. Wir haben hierfür zwei Fragebögen vorbereitet, die wir Ihnen nach Bedarf zukommen lassen.

Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern – nicht, Sie zu kontrollieren. Die Angaben dienen ausschließlich der gesetzlichen Dokumentation in unserer Kanzlei.

Warum müssen Sie den Fragebogen ausfüllen?

Das Gesetz verlangt, dass wir:

  • Ihre Identität feststellen (z. B. Name, Anschrift, Ausweis)
  • wirtschaftlich Berechtigte ermitteln (bei Unternehmen)
  • Vertretungsverhältnisse prüfen (z. B. Geschäftsführer, Bevollmächtigte)
  • Auslandsbezüge und besondere Risiken dokumentieren
  • PEP‑Status prüfen (Politisch exponierte Person)

Diese Angaben müssen wir vor Beginn der Zusammenarbeit und später bei Änderungen aktualisieren.

Wichtige Begriffe einfach erklärt

  • Auftretende Person
    Jemand, der für Sie gegenüber der Kanzlei handelt. Beispiele:
    • GmbH mit zwei Gesellschaftern: Nur der Gesellschafter, der uns gegenüber in Erscheinung tritt, ist „auftretende Person“.
    • Vertretung durch Ehepartner: Ehepartner ist „auftretende Person“.
    • Erbengemeinschaft: Wer von den Erben mit uns Kontakt aufnimmt ist „auftretende Person“.
  • Wirtschaftlich Berechtigter
    Die Person, die letztlich maßgeblichen Einfluss hat oder wirtschaftlich profitiert. Beispiele:
    • Einzelunternehmer: Dieser ist selbst wirtschaftlich Berechtigter.
    • GmbH mit einem Gesellschafter: Der Gesellschafter ist wirtschaftlich Berechtigter.
    • GmbH mit zwei Gesellschaftern zu je 50 % Anteil: Beide sind wirtschaftlich Berechtigte.
    • indirekte Beteiligung: eine Person hält an einem Unternehmen 20% der Anteile direkt. Gleichzeitig hält sie aber auch 50% der Anteile einer Beteiligungsgesellschaft, die mit 30% an dem Unternehmen beteiligt ist, rechnerisch also weitere 50% x 30% = 15% indirekt. In der Summe hält sie damit insgesamt 20% + 15%, also 35% des Unternehmens.
    • Gewinnbeteiligung: Eine Person ist per Satzung am Gewinn beteiligt und damit wirtschaftlich Berechtigter.
  • Nominee-Verhältnis
    Ein Nominee-Geschäftsführer (als Beispiel) ist offiziell als Geschäftsführer eines Unternehmens eingetragen, trifft jedoch die strategischen, finanziellen und operativen Entscheidungen im Auftrag (z. B.) des Eigentümers. Die tatsächliche Kontrolle verbleibt damit beim Eigentümer.
  • PEP (Politisch exponierte Person)
    Personen mit wichtigen öffentlichen Ämtern oder deren enge Angehörige. Für 99 % unserer Mandanten trifft das nicht zu.
  • Hochrisikostaat
    Länder, die von der EU bei geschäftlichen Aktivitäten als besonders risikobehaftet eingestuft werden. Ein normaler Auslandsurlaub zählt nicht dazu.

Für wen muss der Fragebogen ausgefüllt werden?

Je nach Fall benötigen wir den Fragebogen für:

  • Sie selbst (als Mandant)
  • das Unternehmen (bei unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit)
  • auftretende Personen
  • gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH)
  • wirtschaftlich Berechtigte

Welche weiteren Unterlagen benötigen wir?

Soweit vorhanden:

  • Ausweis der auftretenden Personen
  • Registerauszug (bei Unternehmen)
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung
  • Gesellschafterliste
  • Transparenzregisterauszug
  • Organigramm bei mehrstufigen Beteiligungen
  • Vollmachten / Nachweise zur Vertretungsbefugnis

Wann müssen Sie uns Änderungen mitteilen?

Bitte informieren Sie uns, wenn sich etwas Wesentliches ändert, z. B.:

  • Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit
  • Geschäftsführer oder Vertretungsverhältnisse
  • Beteiligungsstruktur
  • wirtschaftlich Berechtigte
  • PEP‑Status
  • wesentliche Auslandsbezüge

Unser Ziel

Wir möchten die gesetzlichen Anforderungen so einfach wie möglich für Sie gestalten. Der Fragebogen hilft uns, die notwendigen Informationen strukturiert zu erfassen – damit wir uns anschließend wieder voll auf Ihre steuerlichen Themen konzentrieren können.