Steuer-Nachrichten

Hessisches FG: Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig

haufe.de - Fr, 02/02/2024 - 06:15
Das Hessische FG hat entschieden, dass eine steuerliche Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig ist.Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...
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Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, Gesamtübersicht für das Jahr 2023

bundesfinanzministerium.de - Fr, 02/02/2024 - 00:00
Gesamtübersicht für das Jahr 2023 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
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Massenentlassung – Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren – Änderung der Rechtsprechung?

datev.de - Do, 02/01/2024 - 16:23
Das BAG hat beim EuGH um die erforderliche Beantwortung von Fragen zur Auslegung der den §§ 17 ff. KSchG zugrundeliegenden Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ersucht (Az. 2 AS 22/23 (A)).
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Ebay, Kleinanzeigen und Etsy - Steuerfalle bei Verkäufen im Netz - wer jetzt das Finanzamt fürchten muss und wer nicht

focus.de/finanzen_steuern - Do, 02/01/2024 - 16:15
Große Verwirrung bei Nutzern von Ebay, Kleinanzeigen und Etsy. Wer seine gebrauchten Möbel, Klamotten oder Elektrogeräte bei den Online-Diensten zum Verkauf anbietet, muss aufpassen. Denn ab diesem Jahr gibt es eine Meldung ans Finanzamt. Was das konkret bedeutet.Von FOCUS-online-Redakteur Konstantinos Mitsis
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Weiteres Vorabentscheidungsverfahren zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche

datev.de - Do, 02/01/2024 - 16:14
Das BAG hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt (Az. 2 AZR 196/22 (A)).
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Rund 200 Milliarden Euro zusätzlich notwendig - Kosten für Netzausbau steigen immens, doch wie teuer wird es für den Einzelnen?

focus.de/finanzen_steuern - Do, 02/01/2024 - 15:44
Für die Energiewende müssen auch die Stromnetze ausgebaut werden, was Hunderte Milliarden Euro kostet. Auch wenn die Bundesnetzagentur jetzt mit höheren Kosten rechnet, steigen die Netzentgelte für Verbraucher dadurch kaum – Stand jetzt jedenfalls.Von FOCUS-online-Autor Christoph Sackmann (München)
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Doppeltes Fahrverbot bei doppeltem Verkehrsverstoß

datev.de - Do, 02/01/2024 - 12:48
Das AG Frankfurt entschied, dass ein Fahrverbot auch dann festzusetzen ist, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Fahrverbot wegen einer ähnlich gelagerten, kurz zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit vollstreckt wurde (Az. 971 OWi 916 Js 59363/23).
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Keine schwimmende Bar auf der Havel

datev.de - Do, 02/01/2024 - 12:27
Die Nutzung eines Bootes als schwimmende Bar auf der Havel muss nach einer Eilentscheidung des VG Berlin umgehend beendet werden (Az. VG 10 L 419.23).
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Stärkung des Schiedsstandorts Deutschland: BMJ legt Gesetzentwurf vor

datev.de - Do, 02/01/2024 - 11:28
Das BMJ hat am 01.02.2024 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Mit der Reform soll Deutschlands Attraktivität als Standort für Streitbeilegung weiter gestärkt werden.
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BFH Pressemitteilung: Vorlage an das BVerfG zur Tonnagebesteuerung

haufe.de - Do, 02/01/2024 - 10:29
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.Mehr zum Thema 'Gewinnermittlung'...
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BFH zur Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

datev.de - Do, 02/01/2024 - 10:23
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps Zweckvermögen des privaten Rechts i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG sein kann, wenn das gesamte Vermögen der unmittelbaren Kapitalanlage für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger dient, nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögensgegenstände angelegt ist, die steuerliche Zurechnung der Anlagegüter beim Investmentvermögen selbst erfolgt und die besondere Zweckbindung dauerhaft ist (Az. I R 23/23).
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BFH zur Tonnagebesteuerung – Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge

datev.de - Do, 02/01/2024 - 10:13
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen (Az. IV R 13/22).
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BFH: Alle am 1.2.2024 veröffentlichten Entscheidungen

haufe.de - Do, 02/01/2024 - 10:10
Am 1.2.2024 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...
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Tonnagebesteuerung – Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge

Bundesfinanzhof - Do, 02/01/2024 - 10:01

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 19.10.2023 – IV R 13/22 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes –GG–) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.

Der Streitfall betrifft einen Fall der sog. Besteuerung nach der Tonnage. Dabei handelt es sich um eine besondere Art der Gewinnermittlung, die nur für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr vorgesehen ist. Die Folgen des Übergangs von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zur Gewinnermittlung nach der Tonnage sind insbesondere in § 5a Abs. 4 EStG geregelt. Mit dieser Regelung hat sich der Gesetzgeber beim Übergang zur Gewinnermittlung nach der Tonnage gegen eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven und für deren aufgeschobene Besteuerung entschieden. Hierfür werden die bis zum Wechsel der Gewinnermittlungsart entstandenen stillen Reserven in einem sog. Unterschiedsbetrag gesellschafterbezogen festgestellt und später –bei Vorliegen eines sog. Hinzurechnungstatbestands wie z.B. dem Ausscheiden des Gesellschafters oder der Veräußerung des Seeschiffs– der Besteuerung unterworfen.

Im Streitfall hatte die Klägerin ihren Kommanditanteil an einer Schifffahrtsgesellschaft, die den Gewinn nach der Tonnage ermittelte, von ihren Eltern geschenkt erhalten, die damit aus der Gesellschaft ausschieden. Der festgestellte Unterschiedsbetrag wurde jedoch, der damals geltenden Verwaltungsmeinung entsprechend, nicht anlässlich des Ausscheidens der Eltern gewinnerhöhend bei diesen erfasst, sondern seither bei der Klägerin fortgeführt. Im Jahr 2013 (Streitjahr) veräußerte die Schifffahrtsgesellschaft ihr Seeschiff.

Das Finanzamt war der Auffassung, dass infolge dieses Vorgangs der Unterschiedsbetrag bei der Klägerin gewinnerhöhend aufzulösen sei. Denn der Gesetzgeber habe § 5a Abs. 4 EStG durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz vom 02.06.2021 (AbzStEntModG) mit rückwirkender Geltung (vgl. § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i.d.F. des AbzStEntModG) u.a. dahin ergänzt, dass der Unterschiedsbetrag im Fall der unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils auf den Rechtsnachfolger übergehe. Damit sei der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des BFH, nach welcher der Unterschiedsbetrag bereits bei den Eltern im Jahr ihres Ausscheidens aus der Schifffahrtsgesellschaft gewinnerhöhend hätte aufgelöst werden müssen, der Boden entzogen und die bisherige langjährige Verwaltungspraxis gesetzlich verankert worden.

Während das Finanzgericht die Klage abgewiesen und die gesetzlich angeordnete Rückwirkung der Neuregelung als verfassungsgemäß beurteilt hatte, legte der BFH diese Frage dem BVerfG zur Entscheidung vor. Nach Ansicht des BFH verstößt die Neuregelung gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Es liege eine echte Rückwirkung vor, die verfassungsrechtlich durch keine der bislang vom BVerfG anerkannten Fallgruppen gerechtfertigt sei. Insbesondere habe der Gesetzgeber nicht zulässigerweise eine Rechtslage rückwirkend festgeschrieben, die vor einer Rechtsprechungsänderung einer gefestigten Rechtsprechung und einheitlichen Rechtspraxis entsprochen habe. Zwar habe es über einen langen Zeitraum eine einheitliche Verwaltungspraxis gegeben, die bei unentgeltlichen Übertragungen inhaltlich der jetzt rückwirkend in Kraft gesetzten Neuregelung entspreche. Diese Auffassung der Finanzverwaltung sei aber zu keinem Zeitpunkt von der Rechtsprechung geteilt worden. Unerheblich sei, ob die Klägerin aufgrund der veröffentlichten Verwaltungsmeinung (ggf.) nicht darauf habe vertrauen können, die Unterschiedsbeträge nicht versteuern zu müssen. Denn verfassungsrechtlich sei das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Verlässlichkeit der durch den Gesetzgeber geschaffenen und in die durch die Gerichte für richtig erkannte Rechtslage schutzwürdig, nicht aber ein Vertrauen in die veröffentlichte Verwaltungsauffassung. Wollte man dies anders sehen, könnte die Finanzverwaltung die Gesetzesauslegung stark vorprägen und die nach der Verfassung allein den Gerichten anvertraute rechtsprechende Gewalt inhaltlich nachhaltig beschneiden. Denn der Gesetzgeber könnte in derartigen Fällen eine ihm nicht genehme Auslegung eines Gesetzes durch die Rechtsprechung auch mit echter Rückwirkung im Sinne der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ändern.


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Richter am Bundesfinanzhof Dr. Gerhard Michel beendigt seine Tätigkeit im BFH

Bundesfinanzhof - Do, 02/01/2024 - 10:00

Richter am Bundesfinanzhof Dr. Gerhard Michel ist mit Ablauf des 31.01.2024 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten und hat damit seine aktive richterliche Tätigkeit beendet.
Dr. Michel begann seine berufliche Laufbahn in der Hessischen Finanzverwaltung, die er nach erfolgreicher Laufbahnprüfung verließ, um anschließend an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften und Bohemistik zu studieren. 1991/92 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Marburg und Jena und nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Ende 1994 trat Dr. Michel in den höheren Dienst der Hessischen Finanzverwaltung ein. Dort war er zunächst als Sachgebietsleiter für Körperschaftssteuer, später als Sachgebietsleiter der Groß-Betriebsprüfung tätig. Im September 2000 wechselte er als Richter an das Hessische Finanzgericht, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 02.06.2008 angehörte.

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs teilte Dr. Michel zunächst dem XI. Senat zu. Im September 2009 wechselte er in den ebenfalls für Umsatzsteuer zuständigen V. Senat, dem er seitdem – zuletzt als Vertreter des Vorsitzenden – angehörte. In den mehr als 15 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Dr. Michel an vielen bedeutsamen Entscheidungen zur Umsatzsteuer und zum Gemeinnützigkeitsrecht prägend mitgewirkt.
Der steuerlichen Fachwelt ist er außerdem als Mitautor von Standardkommentaren und Aufsätzen zur Umsatzsteuer bekannt.

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Mündlicher Vertragsschluss kann bei Bauvorhaben von Verbrauchern schwerwiegende Folgen haben

datev.de - Do, 02/01/2024 - 09:06
Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform. Auf diese Gesetzesänderung, die zum 01.01.2018 in Kraft trat, wies das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall hin.
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Aufatmen in der deutschen Automobilindustrie

datev.de - Do, 02/01/2024 - 08:30
Das Geschäftsklima für die deutsche Autoindustrie hat sich lt. ifo Institut im Januar 2024 merklich verbessert. Der Wert stieg auf -6,3 Punkte, nach -15,8 Punkten im Dezember.
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Sächsisches FG: Nachweis des Einspruchs per E-Mail

haufe.de - Do, 02/01/2024 - 08:19
Dem Steuerpflichtigen obliegt der Nachweis des Zugangs eines per Mail eingelegten Einspruchs. So hat das Sächsische FG entschieden.Mehr zum Thema 'Einspruch'...
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BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts

haufe.de - Do, 02/01/2024 - 06:30
Ein neues BMF-Schreiben gibt die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.Mehr zum Thema 'Bewertungsgesetz'...
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Erleichterung des Datenaustauschs: Datengesetz der EU ist in Kraft

haufe.de - Do, 02/01/2024 - 02:15
Am 11.1.2024 ist das Datengesetz der EU (engl. Data Act) in Kraft getreten. Damit wird die Nutzung von Daten geregelt, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten erzeugt werden.Mehr zum Thema 'Datenaustausch'...
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